Die Idee, einen Zweitwohnsitz in einem osteuropäischen Land zu erwerben, ist für viele Menschen verlockend. Ob als Rückzugsort, Investition oder als zukünftige Altersvorsorge – Osteuropa bietet eine Vielzahl von attraktiven Zielen. Doch bevor man sich in dieses Abenteuer stürzt, gibt es einige rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten. In diesem Artikel erklären wir, was man bei der Planung eines Zweitwohnsitzes in Osteuropa wissen sollte und wie man rechtliche Fallstricke vermeidet. Warum ein Zweitwohnsitz in Osteuropa?Osteuropa hat in den letzten Jahren enorm an Popularität gewonnen. Die malerischen Landschaften, günstigen Lebenshaltungskosten und die wachsende Wirtschaft ziehen immer mehr Menschen an. Länder wie Albanien, Kroatien oder Bulgarien bieten nicht nur schöne Ausblicke und eine hohe Lebensqualität, sondern auch preiswerte Immobilienmärkte. Viele entscheiden sich daher, hier eine zweite Heimat zu finden – doch bevor du den Schritt wagt, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Was man rechtlich beachten sollte1. Aufenthaltsrecht und VisaWenn man einen Zweitwohnsitz in Osteuropa in einem Land der Europäischen Union (EU) errichtet, gelten für EU-Bürger in der Regel weniger strenge Aufenthaltsvoraussetzungen. Man kann in den meisten Fällen ohne Visum einreisen und sich längerfristig aufhalten. Einzige Ausnahme: Wenn man sich länger als 90 Tage in einem Land aufhält, muss man möglicherweise eine Anmeldung oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Für Nicht-EU-Bürger sind die Anforderungen deutlich strenger, und es wird ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigt. Ein hilfreicher Leitfaden für Aufenthaltsrechte in verschiedenen osteuropäischen Ländern ist der Artikel der Europäischen Kommission, der dir die genauen Anforderungen für dein Zielland zeigt. 2. Steuerliche Aspekte – Doppelbesteuerung vermeidenDie steuerliche Behandlung eines Zweitwohnsitzes ist ein weiterer wichtiger Punkt. In vielen osteuropäischen Ländern zahlt der Eigentümer einer Immobilie Grundsteuer, die in der Regel niedriger ist als in westlichen Ländern. Doch Vorsicht: Wenn man weiterhin in seinem Heimatland als steuerlich ansässig gilt, könnte es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Heimatland und dem Land, in dem man die Immobilie erwirbt, kann hier Klarheit schaffen. Die Website des Bundeszentralamts für Steuern bietet detaillierte Informationen zu Doppelbesteuerungsabkommen und wie man diese vermeiden kann. 3. Immobilienkauf – Welche Länder sind besonders attraktiv?Nicht alle osteuropäischen Länder haben die gleichen Regelungen für ausländische Käufer. In einigen Ländern ist der Erwerb von Immobilien für Ausländer stärker reglementiert, in anderen ist er nahezu unbeschränkt möglich. In Kroatien beispielsweise müssen Nicht-EU-Bürger oft eine Genehmigung für den Immobilienkauf beantragen, während in Polen und Ungarn der Erwerb von Immobilien für EU-Bürger relativ einfach ist. Ein Land, dessen Immobilienmarkt noch relativ unerschlossen ist, ist EU-Beitrittskandidat Albanien. Im Gegensatz zu Kroatien oder Ungarn sind viele Gebiete des Landes touristisch noch unentdeckt. Und für Anleger bieten sich darum gute Investitionsmöglichkeiten. Auf Websites von Spezialisten wie Albania Invest findet man alle Informationen zum albanischen Immobilienmarkt und über die spezifischen Anforderungen dort. Albania Invest betreut seine Kunden außerdem während des gesamten Kaufprozesses und übernimmt, wenn gewünscht, auch die Verwaltung der Immobilie in Albanien. Gut informiert investierenEin Zweitwohnsitz in Osteuropa kann eine ausgezeichnete Möglichkeit sein, sein Leben zu bereichern oder in die Zukunft zu investieren. Doch wie bei jeder wichtigen Entscheidung sollte man sich gründlich informieren und die rechtlichen Rahmenbedingungen verstehen. Von den Aufenthaltsrechten bis hin zu steuerlichen Aspekten und Immobilienregelungen – wer sich rechtzeitig gut berät, kann sein Traumhaus im Osten ohne unangenehme Überraschungen genießen. |
